Das Volk, der Souverän des Staats?!
Das das Volk der Souverän eines demokratischen Staats ist, ist ein Gemeinplatz. Durch noch so häufiges wiederholen ändert sich daran nichts. Auch nicht, wenn wir unser Recht nicht einfordern.
Worin begründet sich aber dieses Recht in der Bundesrepublik Deutschland? Wo können wir unser Recht einfordern?
Die Grundlagen liefert wie so häufig unser Grundgesetz. Im Art. 20 des Grundgesetzes steht hierzu:
(1) Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
Damit ist klargestellt, dass wir ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat sind. Wir wollen uns nicht weiter mit dem, was ein Rechtsstaat von dem einer anderen Staatsform differenziert, aufhalten, sondern gehen davon aus, dass jeder das Recht hat, sein Recht auch ein zu fordern.
Der nächste Absatz 2 zeigt dann auf, dass das Volk der Souverän ist:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
um es dem Volke auch sogleich wieder zu nehmen. Denn die Staatsgewalt, die vom Volke aus geht, wird an einem Tag (am Wahltag) sogleich wieder an die besonderen Organe abgegeben.
Wenn wir also vom Volk, als dem Souverän des Staats sprechen, so mag das an einem Tag im Jahr stimmen – und dieses Jahr ist dann auch ein Schaltjahr, dass nur alle vier Jahre „gefeiert“ wird.
Rein mathematisch betrachtet sind wir 1.460 Tage Volk und nur 1 Tag Souverän. Also ganze 0,0685% Souverän.
Wir wären nur dann wirklich Souverän des Staates, wenn die Gewalt weiterhin beim Volk bleibt und nicht abgetreten wird. Wie wichtig dieses Prinzip der Partizipation ist, kennt jeder, der eine Initiative angestoßen hat. Bindet man die Teilnehmenden nicht aktiv ein und überträgt ihnen auch die Verantwortung, ist es schnell zu Ende mit dem Engagement.
Jeder Bürgermeister – als weiteres Beispiel – ist gut beraten die Initiative aus der Bevölkerung zu unterstützen, gleichzeitig die Initiatoren nicht aus der Verantwortung zu entlassen. Ebenso ist jeder Initiator gut beraten, die Mitwirkenden in dieser Verantwortung zu belassen.
Wieso lebt man dieses Prinzip nicht in der Politik aus? Dabei ist es ein Unterschied, sich eine große Ansammlung an Wasserträger zu halten, die dann stets im Fraktionszwang entscheiden; und dem, des freien Willens. Nur sehr oberflächlich betrachtet entspricht unser politisches System dem Prinzip der Partizipation.
Wenig Hoffnung macht uns dabei das Grundgesetz selbst, schreibt die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG doch gerade diese Artikel fest:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Eine Änderung des Art. 20 Abs. 2 GG in der Art und Weise, dass das Volk auch nach der Wahl, in der Verantwortung bleibt, ist damit verbaut. Damit leider auch die Chance, dass sich das Volk stärker um ihre ureigenste, demokratische Verantwortung kümmert, nämlich die Aufrechterhaltung des Rechtsstaats.
Wie schrieb der 1958 mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet Psychologe und Philosoph Karl Jaspers:
Demokratie wächst mit dem Denken des Volkes. Ohne dieses ist sie eine entsetzliche Täuschung. Daß die Entwicklung dieser Urteilskraft möglich ist, ist die Idee der Demokratie.
Nachtrag: Wieso Parteien eine Sonderrolle besitzen und sich damit nicht dem Recht unterwerfen, wie z.B. ein Bürger dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), kann anhand des §37 Parteiengesetz nachgelesen werden:
§54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
Nun sollte man es nicht dabei belassen, sondern sich die Mühe machen, was denn nun der §54 Satz 2 BGB regelt. Man findet dann folgendes:
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Damit wird die Haftung bei Parteien ausgehebelt. Es ist aber gerade das Wesen der Partizipation, dass mit der Verantwortung auch die Rechenschaftspflicht einher geht. Nur die Rechte zu besitzen ohne die Pflichten, ist kein ausgewogenes Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Ein Abstecher zum Strafgesetzbuch, konkret zum §129 StGB zeigt ein weiteres Detail auf:
Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
[…]
Wieso einer politischen Partei der Straftatbestand einer kriminellen Vereinigung gestattet ist, entzieht sich meinem gesunden Menschenverstand…
Grundsatz muß lauten: Erkenne deinen echten Feind.
Nur der eine zählt. Alle anderen Feinde kannst du als deine Freunde betrachten, da sie in der Summe auch nur diesen einen zum Feind haben. Ob sie das wissen oder nicht, spielt keine Rolle.
Gedanken der Annäherung:
BUCHFÜHRUNG
Wenn unter dem Deckmantel der Buchführung alle unsere Lebensquellen in schädlicher Art und Weise vermarktet werden.
Für eine Gesellschaft der Sklaverei, die das Schattenbuch – die Bilanz, die du auf der Stirn trägst minimiert. Dein Ich, was du vernächlässigst und ausbeuten lässt. Und der negative Saldo treibt den Mensch in den Wahnsinn, veranlaßt dich eine Maske zu tragen und zu vertuschen.
Eine positive Art und Weise der Buchführung impliziert eine korrekte Bilanz aller Positionen (innen + außen). Diese beinhaltet eine Offenheit über deine persönlichen Bilanz (innen).
Korrekte Buchführung bietet einen eindeutigen klaren Handlungsrahmen für jegliche wirtschaftliche Entscheidungen.
Was wäre wenn die Wirtschaft wieder einen klar definierten Handlungsrahmen hätte?
1. Die vertraglichen Voraussetzungen für derzeitige Art der Politik wären nicht mehr gegeben.
2. Die vertraglichen Voraussetzungen für die NATO und ähnliche Bündnisse wären nicht mehr gegeben.
Business = Zivilisation und umgekehrt
Der Gedanke einer Buchführung ist verlockend, hat aber eine Schwäche. Bei der Buchführung gibt es einen Kontenrahmen, der alle Möglichkeiten begrenzt und gleichzeitig Ordnung schafft. Diesen Rahmen sehe ich in der Mensch-Welt nicht. Es ist aber gerade das Wesen der Buchführung allgemeine Klarheit und Transparenz zu schaffen. In der Politik scheint mir dieser Grundsatz abhanden gekommen zu sein!
Wo ist eigentlich geregelt, dass Art. 79 Abs. 3 GG nicht mit 2/3-Mehrheit geändert werden kann? Diese Frage beschäftigt mich seit ein paar Wochen, als ich als Lernbegleiter mit einem Schüler über genau diesen Paragraphen gesprochen habe.
Da der Art. 79 GG nicht selbstreferenziell ist, kann dieser aus meinem Verständnis mit 2/3 Mehrheit geändert bzw. aufgehoben werden. Dann ist auch die Möglichkeit gegeben, die Art. 1-20 GG zu ändern.
Soweit muss man aber gar nicht gehen, ermöglicht uns doch Art. 146 GG seit 1990 eine eigene Verfassung. Wieso wir, bzw. unsere Volksvertreter davon keinen Gebrauch machen, ist ein viel diskutierter Punkt.