News Ticker

DSGVO – frischer Wind bei der Meinungsbildung?

In einer Woche, am 25. Mai, ist es soweit. Die seit zwei Jahren eingetütete EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird dann auch in Deutschland wirksam. Kaum jemandem, der sich mit seiner Meinung im Internet bewegt, dürfte das entgangen sein – sogar einige KonsumEnten haben vom neuen Datenschutz etwas mitbekommen, wenn auch nur indirekt durch die Ankündigung von Blogschließungen.

Soweit zum aktuellen Stand, den man noch deutlich ausbreiten könnte. Z.B. in der vorherrschenden Angst um den Niedergang der Fotografie. War bisher die Meinung nicht weniger Fotografen, dass Menschen in einer Gruppe beliebig fotografiert werden dürfen, da es ja ein Gesetz gäbe, dass dies legitimieren würde. Nicht wenige können dann sogar die genaue Anzahl der Personen nennen, ab denen der Freibrief besteht, manche meinen fünf, andere sieben. Wieso ich plötzlich mein Persönlichkeitsrecht abtreten sollte, nur weil ein paar Menschen neben mir stehen, ist mir dabei nie klar geworden. Aber egal. Mit der neuen DSGVO ist zumindest dieser Spuk zuende und ich muss nicht mehr viel darüber Reden, sondern kann gleich mit der dicken Keule kommen.

Das besondere an der Umsetzung der DSGVO in Deutschland ist jedoch der Nährboden, auf dem diese „neue“ Verordnung fällt. Seit Jahren haben wir mehr Jura-Abgänger mit dem zweiten Staatsexamen (und damit Volljuristen), als die Politik – trotz ihrer massenhaften Postenausweitungen nicht nur im Bundestag! – beschäftigen kann. Nicht wenige Volljuristen – wollen sie sich nicht per Vollzeitpraktika um ihr Einkommen bemühen – gehen den Weg der Selbständigkeit. Wer dann am Rande seiner Existenz steht, dem kommt das Einkommensmittel der Abmahnung wie der rettende Strohhalm vor.

Daher dürften die kommenden Wochen noch mehr Unsicherheit bringen, als bisher schon. Vierstellige EURO-Beträge als Kostennote dürften bei einem privat betriebenen Blog – wie auch meinem – das Todesurteil sein. Man könnte nun reichlich spekulieren, ob das die versteckte Absicht unserer Regierung war, die keine klare Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht förderte.

So ungewiss die Zukunft mit der neuen DSGVO auch ist, viele Jura-Absolventen dürften nun Hoffnung schöpfen, dass sie nicht zwangsweise in die Politik gehen müssen, um überleben zu können. Wenn das kein positives Fazit ist!

Unseren Politikern muss man zumindest zugestehen, dass diese ihr Handwerk verstehen. Das jedoch gerade das (politische) Werkzeug der „psychologischen Kriegsführung“ einen so hohen Stellenwert einnimmt, stimmt nachdenklich. Besonders perfide wirkt das Spiel, dass sich die Akteure geschickt zurückziehen und die Meute sich gegenseitig zerfleischen darf. Erinnert mich irgendwie an Brot und Spiele des alten Rom…

Über Ro!and (410 Artikel)
Auf den Punkt zu bringen, wer man ist, fällt weitaus schwerer, als andere in eine Schublade zu stecken ;-) Im Kern bin ich freiheitsliebend, freigeistig und gerne auch mal (benimm-)regelverstoßend. Ansonsten ganz "normal".
Kontakt: Webseite

1 Kommentar zu DSGVO – frischer Wind bei der Meinungsbildung?

  1. Dass Personenfotos (in Gruppen / Mengen auf Veranstaltungen, im Straßenbild etc.) nicht mehr zulässig seien, ist falsch!

    Zitat:

    Digitale Personenfotos, die zu journalistischen Zwecken hergestellt und weiter verarbeitet werden, unterliegen nur wenigen Regeln des Datenschutzes, konkret den Regeln des Datengeheimnisses und der Datensicherheit. Zwar sind noch nicht alle diesbezüglichen Ländergesetze verabschiedet oder in Kraft. Die schon beschlossenen Regeln in M-V, NRW und S-H zur Umsetzung der DSGVO sehen aber genau das vor. Wer seine zu journalistischen Zwecken gefertigten Fotos so schützt wie seine Quellen, hat mit diesen Regeln keine Probleme. Einzelheiten des Umfangs der Verpflichtungen können den Veröffentlichungen des Deutschen Presserates entnommen werden, der für den redaktionellen Datenschutz der periodischen Presse zuständig ist. Diese Verpflichtungen gelten für alle Personenfotos, die für journalistische Zwecke verarbeitet werden, seien es Sportfotos, Demonstrationsfotos, Portraitfotos oder Straßenfotos. Die für journalistische Zwecke geltenden Ausnahmeregelungen der Ländergesetze sind auf jede journalistische Tätigkeit anzuwenden. Es kommt nicht darauf an, ob jemand für Zeitungen oder Zeitschriften, für den Rundfunk oder für journalistische Onlinepublikationen wie z.B. journalistische Blogs oder social media arbeitet. Genauso wenig kommt es darauf an, ob jemand angestellt oder freiberuflich oder sonst unternehmerisch eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu journalistischen Zwecken vornimmt. Auch kommt es nicht darauf an, ob jemand gelegentlich oder ständig, nur zeitweilig oder dauerhaft diese journalistische Tätigkeit ausübt. Diese weite Fassung des Begriffs Journalismus ist auf die DSGVO zurückzuführen, deren Erwägungsgrund 153 die weite Auslegung solcher Begriffe wie Journalismus zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft anordnet. Die weitgehende Ausnahme von Datenschutzregelungen nach der DSGVO bedeutet jedoch nicht, dass Persönlichkeitsrechte nicht zu beachten wären. Daran ändert sich durch die DSGVO nichts, das KUG und die Rechtsprechung zum Recht am eigenen Bild ist weiterhin maßgebend.

    c) Digitale Personenfotos, die zu künstlerischen Zwecken gefertigt und verarbeitet werden, können nicht durch die soeben skizzierte Ländergesetzgebung legitimiert werden. Regelmäßig kommt aber vor allem bei Fotografien mit Menschenmengen auch deren Einwilligung nicht in Betracht. Trotzdem heißt das nicht, dass solche Fotos ab dem 25.05.2018 ohne Einwilligung unzulässig wären. Ihre Anfertigung konnte schon bisher nicht auf das KUG gestützt werden, weil sich das KUG nur zur Veröffentlichung von Fotos, nicht aber zur Herstellung derselben verhält. Die Veröffentlichung von Fotografien zu künstlerischen Zwecken kann, jedenfalls solange der Bundesgesetzgeber keine andere Regelung trifft, nach wie vor auf das KUG gestützt werden.

    https://www.djv.de/startseite/info/beruf-betrieb/bildjournalisten/detail/article/was-gilt-in-der-fotografie-nach-dem-25052018.html

Kommentare sind deaktiviert.