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Wehret den Anfängen!

Meine Lust zu bloggen war in letzter Zeit mehr als dürftig. Das hing einerseits damit zusammen, dass sich die meisten Themen in Variationen immer wieder „begegnen“ und ich keine Lust habe, nur verweise auf alte Beiträge zu schreiben. Vielmehr aber habe ich das Gefühl, dass über kritische Themen zu schreiben schwerer geworden ist. Es ist, und war schon immer so: wer in der Masse mitschwimmt, die Meinung der Masse teilt, hat wenig Widerspruch zu erwarten. Aber damit ist dem Ideal einer Demokratie ein Bärendienst getan. Das erleben wir leider tagtäglich. Nun gilt es also diese Schreibunlust zu überwinden. Das Thema kann nicht kontroverser sein, denn es geht im Kern um das Impfen!

Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1.3.2020 wirksam. Die Schulen und Kindergärten als erste Anlaufstelle prüfen bei der Neuanmeldung bereits gewissenhaft, ob die Masernimpfung korrekt vollzogen wurde. Soweit der erste Stand. Parallel zum Vollzug wurden bereits die ersten Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Soviel zu den Anfängen!

Wehret den Anfängen!

Dass die Impfung als solches auf geteilte Meinungen stößt, ist nicht verwunderlich, wird der Körper des zu Impfenden doch von innen heraus mit dem jeweiligen Krankheitserreger konfrontiert. Ist die jeweilige Dosis zu gering, wirkt die Immunisierung nicht, ist die Dosis zu hoch kommt es zu unerwünschten Nebenwirkungen, die im Extremfall auch zum Tod führen können. Um so mehr verwundert es mich, dass es nur eine Impfstoffdosis gibt, egal ob Neugeborene mit 3 kg Gewicht oder Erwachsener mit gar 100 kg. Fernab dessen bleibt der Kritikpunkt, dass es in Deutschland keinen reinen Masernimpfstoff gibt, sondern nur Kombipräperate mit drei und mehr Impfstoffen.

Die kritischen Fragen könnte man beliebig weiter ausbauen, wenn man sich mit der Materie tiefer befasst. Spätestens dann fällt auch auf, dass die Zulassungshürden für Arzneimittel bei Impfstoffen andere sind. Braucht es generell eine Studienreihe mit Placebos um die Wirksamkeit eines Arzneimittels zu belegen, so ist dies bei Impfstoffen nicht nötig. Damit fällt auch der Wirksamkeitsnachweis aus.

Kommen wir zurück zum Masernschutzgesetz. Laut unserer Regierung hat uns die Weltgesundheitsorganisation WHO bei der Masernbekämpfung abgestraft, weil wir nicht die geforderten 95% Durchimpfung in Deutschland haben, die für die sog. Herdenimmunität notwendig ist. Das der in Deutschland schlechtere Wert dem Umstand geschuldet ist, dass wir nicht richtig zählen können, zeigt sich aktuell bei dem Corona-Virus. Kann man nämlich eine Maserninfektion auf eine andere Maserninfektion zurückführen, so zählen diese beiden Fälle als eins, da diese zusammenhängen. Führt man diese jedoch nicht zusammen, weil das Meldewesen nicht funktioniert, so werden beide Fälle getrennt in der Statistik aufgeführt und führen letztendlich zu einer größeren Fallzahl. Der aktuelle Corona-Virus zeigt hier Beispielhaft auf, wie unterschiedlich die Staaten ihre Statistik führen.

Dieser kurze Exkurs in die Statistik ist wichtig, da den Politikern damit das „Argument“ in die Hand gespielt wurde, zu handeln. Die – auf dem Papier – nicht erreichten 95% gibt ihnen die Legitimation das Masernschutzgesetz auf den Weg zu bringen.

Warum gerade Masern?

Warum hat man sich gerade die Masern für ein solches Gesetz, dass immerhin gegen einige im Grundgesetz verankerte Grundrechte verstößt: verletzt werden insbesondere das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG der Kinder, das grundrechtlich geschützte Elternrecht Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und die Gleichheitsrechte von Kindern und Eltern nach Art. 3 Abs. 1 GG?

Schaut man sich die Anzahl der Todesfälle durch Masern in Deutschland der letzten Jahren an, so findet man relativ stabile Zahlen zwischen einem Fall und drei Fällen. Kein Vergleich zu Verkehrstoten oder gar den Toten, bedingt durch multiresistente Keime in Krankenhäusern, die weit über 10.000 pro Jahr liegen!

Warum gibt es kein Gesetz, welches die Krankheitskeime in Krankenhäusern eindämmt?

Warum will ein Jens Spahn unbedingt die Masern ausrotten und steht dem Corona-Virus vergleichsweise hilflos (oder eher planlos?) gegenüber? Liegt es vielleicht eher daran, dass man bei einem Masernschutzgesetz, welches ein Großteil der Bevölkerung eh nicht betrifft, da weitgehendst durchgeimpft, am wenigsten Widerstand droht?

Ist das eigentliche Ziel vielleicht eher das, dass zukünftige, flächendekende, Impfungen problemlos umgesetzt werden können?

Erinnern wir uns doch an die Vogelgrippe und den von der Regierung in Massen eingekauften Impfstoff „Tamiflu“. Jahre danach wurde bekannt, dass dessen Wirksamkeit mehr als zweifelhaft war. Hier war das Bauchgefühl der Bevölkerung wohl ein gutes, denn der dargebotene Impfstoff war kaum nachgefragt und musste daher teuer entsorgt werden, war dessen Haltbarkeit doch bereits überschritten und daher für die nächste Grippewelle nicht von Nutzen. Der gesunde Menschenverstand musste aber bald dem Begriff der „Impfmüdigkeit“ weichen.

Was wäre aber gewesen, wenn es ein Grippeschutzgesetzt gegeben hätte?

Diesen Fall werden wir wohl bald in der Praxis testen können, denn wenn das Masernschutzgesetz vor dem Verfassungsgericht bestand haben wird, so wird es nicht lange dauern, bis dieses zu einem allgemeinen Impfschutzgesetz ausgebaut wird und wir im Herbst jährlich mit einer neuen Grippeimpfung beglückt werden, denn keiner möchte doch abermals solche Auswirkungen wie die aktuelle Corona-Virus-Epidemie erleben, bei der Börsenkurse innerhalb von wenigen Tagen um über 30% einbrechen, die Wirtschaft zusammenbricht und es soziale Verwerfungen gibt.

Und als Lösung für alle Probleme dieser Art werden uns die Politiker die Pflichtimpfung aus dem Hut zaubern!

Das die Wirksamkeit gleich null ist, ist dabei völlig egal, denn von den paar Lungenentzündungen, die zum Tode führen, muss ja keiner Berichten, dann erfährt dies auch keiner. So steuert einmal mehr derjenige, der die Möglichkeit hat, Informationen in in die gewünschte Richtung zu leiten.

Einen ersten zaghaften Schritt in diese Richtung können wir bereits durch den Aufruf des Bundesgesundheitsministers Hr. Spahn erahnen, der ein Pneumokokkenimpfung für Senioren ins Spiel bringt, die mehr als fraglich erscheint, wie man hier nachlesen kann.

Darum: Wehret den Anfängen… bevor es zu spät ist!

 

/Update 8.5.2020: Ein sehr lesenswertes Positionspapier gegen die geplante Impfpflicht bzgl. COVID-19 ist hier zu finden.

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2 Kommentare zu Wehret den Anfängen!

  1. Norbert Gdeni // 7. Mai 2020 um 0:20 //

    Tamiflu war meines Wissens kein Impfstoff, sondern ein Virostatikum. Zwar auch ziemlich nutzlos, denn das H5N1-Virus, den Erreger der erschröcklichen „Vogelgrippe“ (ich hoffe ich habt all die gruseligen Bilder der toten Schwäne noch im Kopf) hat es nicht viel angetan. Aber es war ein Bombengeschäft, denn unsere allgütige Regierung hat auf unsere Kosten viel von dem Krempel angeschafft, der dann für auch viel Geld vernichtet werden mußte. Noch schlimmer jedoch war die damalige Vernichtung wertvoller Geflügelbestände beim leisesten Virus-Verdacht, Das H5N1, welches bekanntlich trotz inniglicher Beschwörungen nicht die in es gesetzten Hoffnungen einer Pandemie erfüllen wollte, hat sich zudem den Sprung über die Oder nach Polen verweigert. Hat es sich vielleicht von der dorten grausam rollenden und zischelnden Spache abschrecken lassen?

    Impfstoff hat unsere allgütige und weise Regierung allerdings gegen das furchtbare „Schweinevirus“ (wir entsinnen uns der Leichenberge?) wenige Jahre später gekauft, um ihn dann auch, weil die Bevölkerung sich uneinsichtig impstörrisch gebar, wieder kostenpflichtig vernichten lassen zu müssen.

    Daher wird es an der Zeit, daß endlich eine Impfpflicht eingeführt wird, damit all die schönen und teuren Impfstoffe nicht wieder teuer vernichtet werden müssen.

    Achja, die Masern waren in der BRD eigentlich ausgerottet aber mit den Injektion all der vielen bunten Goldstücke aus Allerwelt wurden wir auch wieder mit den Masern bereichert – und mit vielen anderen lustigen Krankheiten. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

    • Es scheint fast so, dass es einen Impfstrategiewechsel hin zum betreuten Denken gibt. Wenn die aktuelle Klage am BVG bzgl. Masernschutzgesetz abgewiesen wird, dürfen wir uns alle demnächst auf einen „guten“ Schuss freuen…. und dank der Regelmäßigkeit dieser besorgniserregenden Viren dann mit einer jährlichen Auffrischung.

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